Warum zum Gutachter?

 
 

… Eine Werkstatt kann das doch auch!

 

Versicherung Schadensfall am Auto. Autoversicherung

Zur Entschädigung eines „normalen“ Schadens ist das ein gangbarer Weg, jedoch werden in einem Gutachten mehr Dinge behandelt als nur die Schadenhöhe an sich.

Reparaturdauer: und die damit verbundene Forderung über Nutzungsentgang (bei gesch. genutzten Fahrzeugen auch Verdienstentgang genannt) wird in „Werkstatttagen“ angesetzt und geht nicht immer aus einer Reparaturrechnung hervor!

Nutzungsentgang: nimmt man keinen Mietwagen, kann ein monetärer Ausgleich gefordert werden, dafür, dass man für einen gewissen Zeitraum sein Fahrzeug nicht nutzen kann - hier werden je nach Fahrzeugtyp verschieden hohe Tagessätze angesetzt und vom Sachverständigen in seiner Arbeit benannt.

Reparaturwürdigkeit: ist es das Fahrzeug überhaupt noch „wert“ repariert zu werden? Hierzu muss, neben den eigentlichen Reparaturkosten auch der Wert des Fahrzeugs vor Schadeneintritt bestimmt und dann mit der Schadenhöhe in Bezug gesetzt werden.

Wertminderung: ist durch den Schaden eine Wertminderung eingetreten? Diese wird NIE in einer Werkstattrechnung ausgewiesen, je nach Schadenhöhe und –intensität werden hier auf mehrere Hundert Euro verzichtet!

Aus oben genannten Gründen empfehlen wir immer zuerst den Gang zum Gutachter oder aber der Sachverständige besichtigt das Fahrzeug gleich in Ihrer Werkstatt. Bestenfalls kann dann das Gutachten auch noch „begleitend“ verfasst werden, d.h. es kommt zu einer Erstbesichtigung, die Expertise wird jedoch noch nicht fertig gestellt, sondern erst, wenn das Fahrzeug komplett zerlegt wurde und es seitens der Werkstatt zu keiner Meldung einer Schadenerweiterung gekommen ist (z.B. weil nach der Demontage weitere Schäden erst offensichtlich wurden). Andernfalls wird es im zerlegten Zustand nochmals begutachtet.
Wegen dem Bisschen gleich zum Gutachter?
JA, unbedingt! Nach unserer Erfahrung werden Schadenhöhen von Geschädigten oftmals weit unterschätzt und es ist gar nicht so wenig! Ein Kratzer an einer lackierten Stoßstange sprengt je nach Marke schon mal den vierstelligen Rahmen! Und selbst wenn der Schaden dann letztendlich nicht so enorm ist, kann immer noch anstelle eines Gutachtens eine andere Schadeneinschätzung erfolgen, wobei der Fahrzeughalter auf nichts verzichtet!
Und wenn gar kein Schaden entstanden ist? Dann bekommt man diese Aussage vom Fachmann, kann seinerseits beruhigt sein, und in solchen Fällen entstehen, zumindest bei uns, keine Kosten.

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