Um nach dem Unfall Ihre finanziellen Ansprüche an die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung oder andere Unfallbeteiligte rechtsverbindlich zu beziffern, sollten Sie umgehend bei uns ein Unfallschadengutachten aufnehmen lassen.
Ein solches Gutachten liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Wir dokumentieren mit diesem Gutachten alle durch den Unfall verursachten Schäden an Ihrem Fahrzeug, die als versicherungsrelevante Fakten zur Schadensregulierung gelten. Gleichzeitig wird der Umfang des Schadens sowie dessen Höhe ermittelt, den Sie gegenüber der Versicherung geltend machen können.
Im Unfallschadengutachten wird außerdem sowohl der Restwert Ihres Fahrzeuges als auch dessen Wiederbeschaffungswert festgestellt. Der Restwert Ihres Fahrzeuges ist auch dann noch zu bemessen, wenn ein Schadenfall das Fahrzeug zwar nicht zerstört hat, aber dennoch ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Der Restwert bemisst sich nicht nur an der Schadenhöhe, sondern dem Bundesgerichtshof zufolge vor allem nach dem Preisgefüge auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt. Entgegen der üblichen Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes über die sog. „Schwacke-Liste“, beziehen das Sachverstädnigen Büro Stoll die örtliche aktuelle Marktlage in die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes für Ihr Fahrzeug mit ein.