In der Regel benötigen die Besitzer von Oldtimern zur Prämieneinschätzung bei Ihrer Versicherung zumindest ein Kurzgutachten, in dem der Wert ihres Oldtimers angemessen berücksichtigt wird.
Bestimmt wird der aktuelle Marktwert des Fahrzeugs, der in den meisten Fällen deutlich über dem Wert liegt, den z.B. die "Schwacke-Liste" ausweist.
Diese Gutachten kommt in allen Versicherungsmodalitäten zum Tragen, sei es im Haftpflichtfall den aktuellen Wert des Oldtimers gegenüber der gegnerischen Versicherung nachzuweisen, als auch bei Teil- und Vollkasko die Ansprüche an die eigene Versicherung zu belegen.
Frischen Sie die Gutachten mindestens alle zwei Jahre auf bzw. erneuern Sie es, wenn kostenintensive Arbeiten an Ihrem Oldtimer durchgeführt wurden.